Die evolutionäre Gemeinschaft

Das Institut für Deutsche Sprache, für das ich seit letztem Jahr verantwortlich bin, ist Mitglied der Leibniz-Gemeinschaft. Deshalb heißt es seit Jahresbeginn nun auch offiziell „Leibniz-Institut für Deutsche Sprache“ (IDS). Was hat es auf sich mit dieser Gemeinschaft, wie funktioniert sie und was bedeutet das für ein einzelnes Forschungsinstitut wie das IDS?

Die Leibniz-Gemeinschaft – offiziell die Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e.V. (WGL) – ist eine von vier außeruniversitären Wissenschaftsorganisationen, deren Mitgliedseinrichtung gemeinsam von Bund und den 16 Bundesländern finanziert werden. Neben der Leibniz-Gemeinschaft sind dies die Max-Planck-Gesellschaft, die Fraunhofer-Gesellschaft und die Helmholtz-Gemeinschaft, die alle zusammen fast 300 wissenschaftliche Einrichtungen umfassen. Entscheidungen über die Finanzierung dieser wichtigen Wissenschaftsorganisationen werden von einem eigenen Bund-Länder-Gremium getroffen, in dem die jeweiligen Wissenschafts- und Finanzministerien vertreten sind, die „Gemeinsame Wissenschaftskonferenz“ (GWK) mit Sitz in Bonn. Auch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) als Einrichtung der Forschungsförderung wird über die GWK finanziert.

Die „Blaue Liste“

Anders als die Max-Planck-Gesellschaft mit ihren Anfängen noch im deutschen Kaiserreich oder die DFG, die es bereits seit den 1920er Jahren gibt, hat die Leibniz-Gemeinschaft eine recht kuriose Entstehungsgeschichte. Bereits bei der Gründung der Bundesrepublik Deutschland wurde zwischen Bund und Ländern ein Verfahren für die gemeinsame Finanzierung wichtiger Forschungseinrichtungen vereinbart. Nachdem diese Bund-Länder-Kooperation 1969 mit dem Grundgesetzartikel 91b sogar Verfassungsrang erhalten hatte und einige Jahre später eine Ausführungsvereinbarung ausgehandelt war, wurden 46 Institute und Forschungsmuseen in diese Förderung offiziell aufgenommen. Die Liste, die diese Einrichtungen enthielt, war auf blauem Papier gedruckt. Zwanzig Jahre lang war deshalb von den „Blaue-Liste-Instituten“ oder kurz von der „Blauen Liste“ die Rede. Das Leibniz-Institut für Deutsche Sprache (IDS), gegründet 1964, war von Anfang an dabei und erschien auf der ursprünglichen Liste unter der Nummer 4 – damals noch ohne „Leibniz“ im Institutsnamen.[1]

Mit der Wiedervereinigung und der Auflösung der Akademie der Wissenschaften der DDR kamen auf einen Schlag 34 weitere, positiv evaluierte Institute hinzu, und jetzt erst konstituierte sich die „Blaue Liste“ selbst als die „Wissenschaftsgemeinschaft Blaue Liste e.V.“ – eine Interessenvertretung in Gestalt eines Vereins. 1997 schließlich wurde Gottfried Wilhelm Leibniz zum Namenspatron der Gemeinschaft erhoben – eine geradezu ideale Wahl, da dieser letzte echte Universalgelehrte in praktisch allen Bereichen, die durch die fünf Sektionen der Gemeinschaft abgedeckt werden, selbst Forschungsbeiträge geleistet hat. Bei der Leibniz-Gemeinschaft handelt sich also eigentlich um eine Art basisdemokratisch organisierte Selbsthilfegruppe von wissenschaftlichen Instituten. Jedes Institut zahlt einen Mitgliedsbeitrag, dessen Höhe sich prozentual aus seinem Etat ergibt. Den Etat selbst erhält es über das „Sitzland“ und nicht über die Leibniz-Gemeinschaft.

Der „Pakt für Forschung und Innovation“

Die Leibniz-Gemeinschaft verändert sich ständig, denn neben Neuaufnahmen – derzeit stehen zwei an – werden auch immer wieder mal Einrichtungen geschlossen, die sich bei den alle sieben Jahre stattfindenden Evaluationen als zu wenig leistungsfähig erwiesen haben. Aber auch die Institute selbst unterliegen einem Veränderungsprozess, und der ist geradezu eingebaut in die Finanzierungsmechanismen der Gemeinschaft.

Erst kürzlich wurde in den Medien vermeldet, dass Bund und Länder beschlossen haben, den „Pakt für Forschung und Innovation“ fortzusetzen und ab 2021 in einer vierten Phase den außeruniversitären Wissenschaftsorganisationen eine jährliche Etatsteigerung von drei Prozent zu gewähren. Das war in der Tat eine Nachricht wert. Während die drei früheren Phasen des „PFI“ nur auf jeweils fünf Jahre angelegt waren, hat die vierte nun sogar zehn Jahre Bestand. 2031 wird man also sagen können, dass dieser Bereich des deutschen Wissenschaftssystems 25 Jahre lang mit jährlich drei Prozent Etatsteigerung ausgestattet wurde – insgesamt ein Anstieg um fast 110 Prozent. Das dürfte in nicht sehr vielen anderen Ländern so geschehen sein.

Schrumpfende Institutshaushalte

Für die einzelnen Institute hat die Sache jedoch einen kleinen Haken: Von der jährlichen Etatsteigerung in Höhe von drei Prozent kommen bei ihnen bislang nur 1,5 Prozent an. Der Rest fließt in einen zentralen Topf, aus dem die Innovationen finanziert werden sollen, die dem Pakt seinen Namen geben. Vielleicht werden zukünftig 2 Prozent des Anstiegs bei den Instituten belassen, der Präsident der Leibniz-Gemeinschaft Matthias Kleiner setzt sich jedenfalls dafür ein. Sicher ist das aber keineswegs.

Die Teuerungsrate hat in Deutschland in den letzten zehn Jahren zwar durchschnittlich nur bei 1,3 Prozent gelegen, die Löhne (bezogen auf die Tarifgemeinschaft der Länder und die Besoldung in Baden-Württemberg) sind, nach unseren eigenen Berechnungen im Institut, im gleichen Zeitraum durchschnittlich jedoch um 2,28 Prozent gestiegen. In diesem und im nächsten Jahr werden sogar jeweils mehr als 3 Prozent zu verkraften sein
– erfreulich für die Belegschaft, schwierig für den Institutshaushalt. Wenn man bedenkt, dass ein Institut wie das IDS etwa 80 Prozent seines Etats für Personal einsetzt, ergibt sich für die vergangenen Jahre eine Kostensteigerung von knapp jeweils 2,1 Prozent.

Für ein Institut wie das IDS mit einem institutionellen Haushalt von 13,165 Mio. Euro im Jahr 2018 ergäbe sich damit innerhalb eines Zeitraum von sieben Jahren – der Abstand zwischen zwei Evaluationen – eine Lücke von 600.000 Euro. Dieser Betrag würde einer Schrumpfung des Instituts um gut sieben Wissenschaftlerstellen inklusive Sach- und Betriebskosten entsprechen, bezogen auf einen Gesamtbestand von 100 Stellen in der Grundfinanzierung. Schön ist das nicht.

Drittmittel und „Sondertatbestände“

Allerdings gibt es Auswege. Ein Ausweg, den auch die meisten Universitäten in dieser Situation wählen, sind Drittmittel. Die überproportionalen Steigerungen des Paktes für Forschung und Innovation kommen auch bei der DFG an, so dass alle Institute den Anteil von DFG-Drittmitteln am Etat im Prinzip gleichzeitig steigern könnten, denn im großen Topf sind auch von Jahr zu Jahr drei Prozent mehr drin. Drittmittel werden auch überall fleißig beantragt, dies bedeutet aber auch, dass der Aufwand der Beantragung kontinuierlich erhöht werden muss, da es sich ja nur um temporäre Zusatzmittel handelt. Die Höhe des bestehenden Drittmittelniveaus muss also ständig aufs Neue erzielt werden, und zusätzlich muss der relative Etatrückgang eingeworben werden. Dem sind je nach Art des Instituts Grenzen gesetzt, da zu den wissenschaftlichen Aufgaben normalerweise nicht nur die Forschung gehört, sondern auch Dokumentation, Service und Infrastruktur für das Fachgebiet insgesamt, Bereiche, für die es weniger Beantragungsmöglichkeiten gibt als für „reine“ Forschung.

Ein anderer, nachhaltigerer Ausweg ist in der finanziellen Ausstattung der Leibniz-Gemeinschaft insgesamt angelegt. Aus den zentralen Mitteln werden nicht nur projektweise bestimmte thematische Bereiche gefördert, es gibt für die Institute vielmehr auch die Möglichkeit, sich um einen „Strategischen Sondertatbestand“ zu bewerben. Die kleinere Variante erlaubt es, in einem verhältnismäßig einfachen Verfahren eine dauerhafte Etaterhöhung von bis zu 1,5 Mio. Euro zu beantragen. Der Sinn besteht darin, durch einen solchen Sondertatbestand neue Forschungsgebiete zu erschießen und damit auch auf die kontinuierliche Veränderung der wissenschaftlichen Landschaft reagieren zu können. Zwar kann man nicht immerzu einen Antrag auf einen Sondertatbestand stellen, denn dieser muss bereits durch die turnusmäßige Evaluation vorbereitet werden, aber man erhält zumindest alle paar Jahre die Möglichkeit, der in der Pakt-Finanzierung eingebauten Schrumpfung seines Instituts mit eben diesen Paktmechanismen durch einen Etataufschlag per Sondertatbestand entgegenzuwirken und vielleicht sogar zu wachsen.

Ein evolutionärer Veränderungsprozess

Damit ergibt sich ein Prozess, den man durchaus als „evolutionär“ bezeichnen kann: Wenn ein Institut der Leibniz-Gemeinschaft einfach so bleibt, wie es ist, wird es nach und nach automatisch kleiner werden. Wenn das Institut jedoch sein Aufgabengebiet erweitert oder verändert, je nachdem, wie sich sein Forschungsgebiet entwickelt, dann wird die Schrumpfung durch den Aufbau eines neuen, dem aktuellen wissenschaftlichen „Ökosystem“ angepassten Bereichs kompensiert, bevor der Schrumpfungsprozess dann erneut einsetzt. Im Laufe der Zeit kann sich dadurch die Gestalt eines Instituts deutl ich verändern – dies kann man zuweilen sogar an den Institutsnamen ablesen, die bei manchen Instituten der Gemeinschaft überhaupt nicht mehr das bedeuten, wofür die immer noch gebräuchliche Abkürzung des Namens ursprünglich mal gestanden hat.

Wissenschaftliche Forschung ist schon immer ein gutes Beispiel für einen kulturevolutionären Prozess gewesen.[2] In der Leibniz-Gemeinschaft ist dies auch für die Forschungsinstitutionen, in denen Forschung organisiert wird, zum Prinzip geworden.


Beitragsbild: Die Signatur von Gottfried Wilhelm Leibniz aus dem Logo der Leibniz-Gemeinschaft.

[1] Zur Geschichte der Leibniz-Gemeinschaft vgl. Ariane Brill (2017): Von der „Blauen Liste“ zur gesamtdeutschen Wissenschaftsorganisation. Die Geschichte der Leibniz-Gemeinschaft. Leipzig: Leipziger Universitätsverlag.

[2] Vgl. Gerhard Vollmer (2017): Im Lichte der Evolution. Darwin in Wissenschaft und Philosophie. Stuttgart: Hirzel.

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www.lobin.de

Henning Lobin ist seit 2018 Direktor des Leibniz-Instituts für Deutsche Sprache in Mannheim (Mitglied der gemeinsam vom Bund und allen 16 Bundesländern finanzierten Leibniz-Gemeinschaft) und Professor für Germanistische Linguistik an der dortigen Universität. Zuvor war er ab 1999 Professor für Angewandte Sprachwissenschaft und Computerlinguistik an der Justus-Liebig-Universität Gießen. Seine Forschungsschwerpunkte bilden die Auswirkungen der Digitalisierung auf die Sprache, Texttechnologie, Grammatik, Wissenschaftskommunikation und Politolinguistik. Er ist Sprecher der Sektion "Geisteswissenschaften und Bildungsforschung" und Präsidiumsmitglied der Leibniz-Gemeinschaft, Mitglied germanistischer Fachbeiräte ua. von DAAD und Goethe-Institut, er war Mitglied des Forschungsbeirats der Stiftung Wissenschaft und Politik und des Fachkollegiums Sprachwissenschaft der DFG. Lobin ist Autor von neun Monografien und hat zahlreiche Sammelbände herausgegeben. Zuletzt erschienen sind Engelbarts Traum (Campus, 2014, polnische Übersetzung 2017, chinesische Übersetzung 2018), Digital und vernetzt. Das neue Bild der Sprache (Metzler, 2018) und Sprachkampf (Duden, 2021). Bei den SciLogs ist Henning Lobin seit 2014 Autor des Blogs "Die Engelbart-Galaxis", nachdem er dort bereits ab 2008 am Gruppenblog "Interactive Science" beteiligt war.

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